Donnerstag, 2. April 2009

wenn einer , einen um 6,6 ecken kennt ...

Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind.

LG Karlsruhe: Beliebig lange Linkketten sind ausreichend für eine Hausdurchsuchung. Damit können sie das ganze Internet hausdurchsuchen.
Der Beschuldigte hatte keineswegs unmittelbar auf kinderpornografische Inhalte verlinkt und noch nicht einmal direkt auf eine ausländische Sperrliste, sondern vielmehr nur auf einen Beitrag in dem Blog Schutzalter, der sich seinerseits mit den dänischen Kinderporno-Sperrlisten beschäftigt und sich insgesamt kritisch mit der dänischen Sperrdiskussion auseinandersetzt. Dieser Blogger hatte im Rahmen seines Beitrags einen Link auf wikileaks.org gesetzt. Gegen den Betreiber des Blogs wird übrigens auch ermittelt.

tscha...indem Fall setz ich schon mal einen kleinen link LINK.

bin gespannt auf die hausdurchsuchung dort......



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